Interessen­vereinigung für Finanzexperten im Aufsichtsrat

Seit 2008 ist fea die unabhängige Interessenvertretung für Mandatsträger in Aufsichtsgremien. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der fachlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch qualitativ hochwertige Fortbildungen und die individuelle Förderung von Wissen durch Vernetzung und auch Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Über die Arbeitsgruppen fungiert fea als Impulsgeber für die nationale Politik und durch die Vernetzung im europäischen Dachverband der Aufsichtsratsorganisationen (ecoDa) auch auf EU-Ebene. So können wir einerseits unsere Mitglieder stärken und andererseits auch deren Interessen gestaltend einbringen.

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Über fea – Financial Experts Association e.V.

Der Berufsverband „fea – Financial Experts Association e.V.“ (fea) unterstützt unabhängige Finanzexperten und Aufsichtsräte bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der Prüfung.

Der 2008 gegründete Verband ist die älteste bundesweit organisierte Interessenvertretung für unabhängige Finanzexperten (Financial Experts) in Aufsichtsgremien und ist als einziger deutscher Aufsichtsratsverein Mitglied in der Europäischen Dachorganisation EcoDa.

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fea News

Am 9. Dezember 2025 wurde das sog. Omnibus-I-Paket hinsichtlich bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Sorgfaltspflichten von Unternehmen politisch geeinigt. Das Omnibus-I Paket sieht auch eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor.
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten am 17. Dezember 2025 um Stellungnahme zu den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeiteten ESRS gebeten. Die Draft Simplified ESRS der EFRAG sind hier abrufbar.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab Gelegenheit, bis zum 16. Januar 2026 zu den Draft Simplified ESRS der EFRAG Stellung zu nehmen.

Unsere Vorstände Dr. Sandra Reich und Prof. Dr. Jens Poll haben sich Zeit genommen für eine Stellungnahme zu den vereinfachten ESRS-Entwürfen der EFRAG.

Der Grundtenor ist positiv, die beabsichtigten Vereinfachungen und die Reduzierung des Berichtsumfangs nach CSRD/ESRS werden begrüßt. Ebenso unterstützt werden die Fokussierung auf finanziell wesentliche Aspekte sowie auf Chancen und Risiken, die die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, seine Finanzierung und Investoren betreffen. Es gibt jedoch auch Vorbehalte, die in konkret formulierten Verbesserungsvorschlägen dargelegt sind. Die entscheidende Bewährungsprobe steht noch bevor…

Laden Sie sich gerne die komplette Stellungnahme.

 

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU)2025/794 geänderten Fassung

Das parlamentarische Verfahren zu dem vom Bundeskabinett am 24. Juli 2024 beschlossenen Umsetzungsgesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/12787) konnte aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Mit dem erneuten Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer unionsrechtlichen Verpflichtung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schnellstmöglich nachkommt. Das Vorhaben ist sehr eilbedürftig. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (ABI, L 322 vom 16. 12.2022, S. 15, sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive, im Folgenden CSRD) ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. Die Europäische Kommission hat im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Der fea Fachvorstand hatte die Möglichkeit sich zum Referentenentwurf zu äußern.

Die Stellungnahme lesen Sie hier:

fea_Stellungnahme zum Referentenentwurf CSRD UG 2025_final

Daniela Mattheus spricht im aktuellen Interview mit der Börsen-Zeitung eindrucksvoll über die Notwendigkeit einer engeren Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik.
Sie macht deutlich, dass der große regulatorische Rundumschlag in den letzten Jahren zwar für Müdigkeit gesorgt habe, jetzt aber dringend neuer Schwung für die notwendige Transformation gebraucht wird.
Nur durch konstruktiven Dialog und gegenseitiges Verständnis können wir die Herausforderungen der Zukunft meistern.

Wir sind stolz, mit Daniela Mattheus eine starke Stimme an der fea-Spitze zu haben, die nicht nur für die Finanzwelt, sondern auch für die Welt der Aufsichtsräte Brücken baut und wichtige Impulse für eine nachhaltige Transformation setzt.

Lesen Sie das vollständige Interview – ein Muss für alle, die die Zukunft aktiv mitgestalten wollen! 🚀

https://www.boersen-zeitung.de/unternehmen-branchen/das-halte-ich-schon-vom-ansatz-her-fuer-falsch

 

 

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